Unser Ziel

ist die Integration von Homöopathie in den stationären Bereich.

Die Erfolge der Homöopathie und der Naturheilkunde sind besonders bei chronischen, aber auch bei akuten Krankheiten nicht mehr zu leugnen. Viele Therapeuten arbeiten schon lange in ihrer Praxis mit diesen Methoden. Was aber im Rhein-Main-Gebiet fehlt, ist die Möglichkeit, den Patienten auch eine stationäre homöopathische Behandlung zukommen zu lassen, denn auch im Krankenhaus können viele Heilreaktionen gut homöopathisch unterstützt bzw. beschleunigt werden.

Wir verstehen Homöopathie in der Klinik nicht als Alternative zur Schulmedizin, sondern als Ergänzung! Homöopathie kann dort eingesetzt werden, wo sie möglich, sinnvoll und erfolgversprechend ist, ohne dass dabei notwendige Maßnahmen auf dem aktuellen Stand der Schulmedizin versäumt werden.





Unser Weg

In vielen Verhandlungen und Einzelschritten konnten wir bisher erreichen, dass auf dem Gelände des St. Vincenz und Elisabeth Hospitals in Mainz eine homöopathische Kassenarztpraxis für Allgemeinmedizin und Homöopathie eröffnet wurde. Das St. Vincenz und Elisabeth Hospital bildet im Verbund mit dem St. Hildegardis-Krankenhaus das Katholische Klinikum Mainz, ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung und Lehrkrankenhaus der Universität Mainz. Von der homöopathischen Arztpraxis aus ist eine begleitende Behandlung von stationären Patienten aller Abteilungen des Klinikums möglich. Dies gilt sowohl für Privat- als auch für Kassenpatienten. Die Zusammenarbeit ist über einen Konsiliararztvertrag geregelt, der nun die Grundlage für eine tiefergehende Zusammenarbeit bildet.





Woran wir jetzt arbeiten:

Die Akzeptanz einer homöopathischen Begleittherapie ist auf Seiten der Ärzte des Krankenhauses sehr unterschiedlich. Zur Zeit wird intensiv daran gearbeitet, das homöopathische Angebot in vielen medizinischen Abteilungen zu etablieren. Wir möchten erreichen, dass Patienten, die dies wünschen und für sich als wichtig ansehen, eine begleitende homöopathische Behandlung erhalten.

Im weiteren ist es uns ein bedeutendes Ziel, dass der homöopathische Konsiliararzt auch ohne Patientennachfrage in solchen Fällen hinzugezogen wird , wo die homöopathische Therapie gute Erfolge verspricht und aus diesem Grund als ergänzende Behandlungsmethode den Patienten nicht vorenthalten werden sollte.

Grundsätzlich kann die Homöopathie in allen Fachabteilungen eines Krankenhauses sinnvoll und mit Erfolg eingesetzt werden. Hier einige Beispiele von Einsatzmöglichkeiten einer begleitenden homöopathischen Therapie im stationären Bereich:
  • In der Schwangerschaft und Geburtshilfe sollen viele allopathische Arzneien möglichst vermieden werden. An ihrer Stelle können homöopathische Therapien wirksam und unbedenklich eingesetzt werden.
  • In der Chirurgie ist Homöopathie sowohl präoperativ (z.B. zur Beruhigung, zum Abbau von Ängsten, zur Verringerung der Blutungsneigung) als auch postoperativ (z.B. für eine schnellere Wundheilung, zur begleitenden Venentherapie, zur Vermeidung von Komplikationen) sinnvoll einsetzbar. Der Einsatz homöopathischer Mittel hilft im weiteren zur Verringerung der Narkose-Folgewirkungen.
  • Auch in der Intensivmedizin können Patienten in lebensbedrohlichen Zuständen homöopathisch eine zusätzliche Hilfe erfahren ( z.B. bei Schockzuständen, Bewusstlosigkeit, Blutungen oder reversiblen Krankheitszuständen/ Ausfallerscheinungen der Organe).
  • Unerwünschte Nebenwirkungen allopathischer Arzneien lassen sich oft mit homöopathischer Unterstützung vermindern (z.B. in der Onkologie). Häufig lassen sich auch durch eine begleitende homöopathische Therapie bei sorgfältiger Überwachung allopathische Medikamente, die wegen ihrer Nebenwirkungen möglichst kurzzeitig eingenommen werden sollen, schneller reduzieren und früher absetzen.
  • Es gibt viele Patienten, die trotz intensiver schulmedizinischer Behandlungsversuche keine Linderung oder Heilung erfahren haben (sog. „austherapierte Fälle“). Oft kann in solchen Fällen mit einer homöopathischen Therapie noch wirksam geholfen werden. Diese Chance sollte auch den stationären Patienten nicht vorenthalten werden.
  • Generell ist eine palliative (d.h. Beschwerden lindernde) Begleitung vieler schwerer Krankheitszustände mit homöopathischen Mitteln gut möglich.


Grenzen der Homöopathie befinden sich überall dort, wo irreparable Schäden bzw. irreversible Zustände eingetreten sind. Auch zwingend notwendige Operationen oder akut lebensbedrohliche Zustände erfordern eine schulmedizinische, evtl. sogar intensivmedizinische Behandlung, können aber homöopathisch oft gut begleitet werden.

Bereits seit 2003 ist die Homöopathie für das Katholische Klinikum in Mainz im Landeskrankenhausplan verankert: „In Mainz ist vorgesehen, dass das Katholische Klinikum mit einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt und einer Homöopathin oder einem Homöopathen zusammenarbeitet und den homöopathischen Sachverstand dieser Ärztin oder dieses Arztes für die stationäre Versorgung nutzen soll“ (Landeskrankenhausplan Rheinland-Pfalz 2003). Seit März 2004 ist Dr. Fleig *) als Konsiliararzt für Homöopathie für das Katholische Klinikum zuständig. Nun gilt es, den homöopathischen Sachverstand auch tatsächlich zu nutzen und die vorgesehene Umsetzung eines homöopathischen Schwerpunktes im Katholischen Klinikum Mainz anzugehen.

Stand: April 2005

*) Dr. Bertold Fleig, Freiligrathstraße 14, am St. Vincenz und Elisabeth Hospital, Tel. 06131-5405736